Nur schriftliche Stimmabgabe möglich

Ausgehend von der aktuellen Entwicklung rund um das Corona-Virus und den damit einhergehenden, neuen Kontaktbeschränkungen ist es weder sinnvoll noch gestattet, dass wir die diesjährige Mitgliederversammlung in Präsenz durchführen.

Daher halten wir zwar am Nachholtermin 13. November 2020 fest, werden aber die ordentliche Mitgliederversammlung ausschließlich per schriftlicher Stimmabgabe durchführen. Dies gestattet uns in diesem Jahr das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht. Alle Vereinsmitglieder erhalten ihre Unterlagen per E-Mail oder Post zugesandt.