Geschichtlicher Überblick zum Feuerlöschwesen in Klinga

1186 und 1251: Urkundliche Ersterwähnung von Staudtnitz und Klinga

Staudtnitz wurde im Jahr 1186, Klinga am 9. August 1251 in der Schreibweise „Clinga“ erstmalig urkundlich erwähnt. Klinga, heute Ortsteil der 1994 formierten Gemeinde Parthenstein, umfasst die Gemarkungen Klinga und Staudnitz (frühere Schreibweise: Staudtnitz). Mit zirka 1.100 Einwohnern stellt das heutige Klinga etwa ein Drittel der Gesamtbevölkerung der Gemeinde. Die Dorfkirche romanischen Ursprungs ist das Wahrzeichen des Ortes und zugleich Wappenbild der Freiwilligen Feuerwehr Klinga.

1894: Geburtsstunde des kommunal organisierten Feuerlöschwesens in Klinga

Eine gemeinsame, gegenseitige Feuerlöschhilfe war seit jeher im hiesigen Dorfleben verankert. Offenbar litt jedoch im ausgehenden 18. Jahrhundert das Feuerlöschwesen in Klinga an erheblichen Mängeln. „[…] sei es daß die zur Löschung des Feuers erforderlichen Geräthschaften nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind oder sei es, daß es an geschulten Männern fehlt, welche sofort bei Ausbruch eines Schadenfeuers zur Hand sind und in geordneter Weise die Löschung des Feuers übernehmen“, konstatierte die Königliche Amtshauptmannschaft Grimma am 12. Dezember 1894 in einem Schreiben an die „Gemeinde zu Klinga“ und forderte selbige zur „Aufstellung einer sachgemäßen Ortsfeuerlöschordnung“ auf. Somit begründet das Jahr 1894 den Beginn des organisierten Feuerlöschwesens in Form einer Pflichtfeuerwehr in Klinga.

1904: Anschaffung einer neuen Fahrfeuerspritze für Staudtnitz

Dem Neuerwerb der Fahrfeuerspritze waren Schreiben der Königlichen Amtshauptmannschaft Grimma zu entsprechenden unverzinslichen Vorschüssen und „Beihülfen aus der Brandversicherungskasse“ vorausgegangen. Ein Schuldschein aus dem Jahr 1904 belegt schließlich die „Anschaffung einer neuen Fahrfeuerspritze“ für die Gemeinde Staudtnitz. Die Königliche Brandversicherungs-Kammer gewährte ein zinsfreies Darlehn in Höhe von 1000 Mark. Demnach muss es in der ehemaligen Gemeinde Staudtnitz (1936 nach Klinga eingemeindet) bereits vor diesem Zeitpunkt eine sogenannte Fahrfeuerspritze gegeben haben, die jedoch nicht mehr vorhanden oder einsatzfähig war.

1937: Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Klinga

Im Jahr 1937 wurde, ausgehend von entsprechenden Reichsgesetzen und -verordnungen, die in Klinga bestehende Pflichtfeuerwehr in die Organisationsform einer Freiwillige Feuerwehr überführt. Somit gilt 1937 als das Gründungsjahr der Freiwillige Feuerwehr Klinga.

1938: Freiwillige Feuerwehr Klinga wird zur Feuerschutzpolizei

Mit dem 1938 erlassenen Gesetz über das Feuerlöschwesen (Reichsfeuerlöschgesetz) wurde die Dienstaufsicht über die Feuerwehren auf das Reichsministerium des Innern übertragen. Als sogenannte „Feuerschutzpolizei“ wurde somit auch die Klingaer Freiwillige Feuerwehr bis 1945 als Teil der Ordnungspolizei ein der Polizei untergeordnetes staatliches Organ im Deutschen Reich.

1959: Freiwillige Feuerwehr Klinga als örtliches Brandschutzorgan gestärkt

Mit den Brandschutzgesetzen der Deutschen Demokratischen Republik wurde auch die Rolle der Freiwilligen Feuerwehr Klinga als örtliches Brandschutzorgan gestärkt. In der Verordnung von 1959 über die Statuten der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der örtlichen und betrieblichen Brandschutzorgane wurden die Aufgaben, die organisatorischen Strukturen, die Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr näher geregelt. Auf Ebene des Kreises Grimma, zu dem Klinga gehörte, wurde zudem eine Katastropheneinheit gebildet.

1994: Klingaer Feuerwehr wird Ortsfeuerwehr der Gemeinde Parthenstein

Mit der Gründung der Gemeinde Parthenstein im Jahr 1994 wurde auch das Feuerlöschwesen in den zugehörigen Ortsteilen Klinga, Grethen, Großsteinberg und Pomßen neu organisiert. Seitdem ist die Freiwillige Feuerwehr Klinga, neben den Freiwilligen Feuerwehren Grethen, Großsteinberg und Pomßen, eine von vier Ortsfeuerwehren der Gemeindefeuerwehr Parthenstein. Ihre Stärke liegt im koordinierten Zusammenwirken mit den anderen Ortsfeuerwehren – sowohl im Einsatz als auch in gemeinsamen Ausbildungseinheiten.