|
Bei Katastrophen, sonstigen Schadenereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen kann es notwendig werden, die Bevölkerung zu warnen oder über konkrete Verhaltensmaßnahmen zu informieren.
Eine Möglichkeit, die Aufmerksamkeit großer Bevölkerungsanteile zu erreichen, ist die Warnung mittels Sirenen. Aus diesem Grund sind die Sirenensignale auf Landesebene vereinheitlicht. Für den Freistaat Sachsen wurden dazu am 29.07.2003 folgende Festlegungen getroffen:
Signalprobe

1 x Dauerton von 12 Sekunden
immer mittwochs 15:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen
Feueralarm

3 x Dauerton von je 12 Sekunden mit je 12 Sekunden Pause
dient neben der Warnung der Bevölkerung insbesondere auch der Alarmierung der Einsatzkräfte
Warnung vor einer Gefahr - Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten!

Heulton von 1 Minute Dauer (6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit je 5 Sekunden Pause)
Verhaltensregeln:
- Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen!
- Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen!
- Helfen Sie älteren und behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürger!
- Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau!
- Telefonieren Sie nur falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz! Die Hilfskräfte sind auf freie Telefonleitungen angewiesen - besonders in den Mobilfunknetzen!
- Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen: Bleiben Sie dem Schadengebiet fern! - Schnelle Hilfe braucht freie Wege!
|